Allgemeine Geschäftsbedingungen
der PEC Party-Event-Catering
Ersterscheinung: Oktober 1998
Aktualisierungen: Januar 2009, November 2017, Januar 2022, Mai 2025, März 2026
Unternehmensinformation
PEC Party-Event-Catering ist ein inhabergeführtes Unternehmen und unterhält verschiedene organisatorische Abteilungen und Geschäftsbereiche, beispielsweise PEC Meeting-Snackservice.
Die einzelnen Abteilungen und Geschäftsbereiche können unter eigenen Bezeichnungen und mit eigenen Firmenlogos auftreten. Bei diesen Abteilungen handelt es sich jedoch nicht um rechtlich selbstständige Unternehmen. Für sämtliche Abteilungen und Geschäftsbereiche gelten daher einheitlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von PEC Party-Event-Catering, insbesondere für:
Catering- und Veranstaltungsleistungen,
die Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken,
Meeting-, Frühstücks-, Fingerfood- und Buffetbestellungen,
die Bereitstellung von Service-, Küchen-, Logistik- und Veranstaltungspersonal,
die Lieferung, Vermietung oder Überlassung von Non-Food-Artikeln,
Transport-, Aufbau-, Abbau- und Logistikleistungen,
regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Rahmen gesonderter Abonnementverträge.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in den einzelnen Regelungen keine ausdrückliche Unterscheidung erfolgt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.
Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies im Angebot, in der Preisliste, im Online-Shop oder in der Auftragsbestätigung eindeutig gekennzeichnet ist.
Zusätzlich können insbesondere Liefer-, Logistik-, Aufbau-, Abbau-, Miet-, Personal-, Verpackungs- oder sonstige Nebenkosten anfallen. Diese werden im Angebot, im Online-Shop oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Gesamtpreis enthalten sind.
Preisangaben in Werbemitteln, Preislisten, Produktdarstellungen und im Online-Shop sind grundsätzlich unverbindlich, solange nicht ausdrücklich ein verbindliches Angebot abgegeben wurde.
Offensichtliche Schreib-, Druck-, Rechen- und Übertragungsfehler begründen keinen Anspruch des Kunden auf Abschluss oder Durchführung eines Vertrags zu einem erkennbar fehlerhaften Preis.
Nach Vertragsschluss sind Preisänderungen nur zulässig, soweit der Kunde nachträglich Änderungen oder Erweiterungen des bestätigten Leistungsumfangs verlangt oder die Parteien eine entsprechende Änderung ausdrücklich vereinbaren.
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen PEC Party-Event-Catering und dem Kunden, unabhängig davon, ob der Vertrag insbesondere über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch, persönlich oder auf sonstigem Wege zustande kommt.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können über die Internetseite von PEC Party-Event-Catering abgerufen und auf Wunsch per E-Mail oder postalisch übermittelt werden.
Werbung und Produktdarstellungen
Produktbeschreibungen, Abbildungen, Speisekarten, Sortimentsübersichten, Preislisten, Werbemittel und sonstige Veröffentlichungen dienen der allgemeinen Information und stellen grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Abbildungen können beispielhafte Servier-, Dekorations- oder Präsentationsvorschläge enthalten. Dekorationsgegenstände, Serviermaterialien oder sonstige abgebildete Bestandteile gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Form, Größe, Gewicht, Zusammenstellung, Dekoration oder Präsentation können sich insbesondere aufgrund der handwerklichen Herstellung, saisonaler Rohstoffe und natürlicher Produkteigenschaften ergeben. Sie stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und Qualität, Wert und Verwendungszweck der vereinbarten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Angebot und Vertragsschluss
6.1 Unverbindliche Produktdarstellung
Die Darstellung von Food- und Non-Food-Produkten sowie sonstigen Leistungen im Online-Shop stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung oder Anfrage abzugeben.
Ein individuelles Angebot von PEC Party-Event-Catering ist nur innerhalb der darin angegebenen Bindungsfrist verbindlich. Fehlt eine ausdrückliche Bindungsfrist, kann das Angebot bis zu seiner Annahme durch den Kunden widerrufen werden.
6.2 Online-Bestellungen
Mit Betätigung einer entsprechend gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenen Produkte und Leistungen ab.
Der automatische Eingang einer Bestellung stellt noch keine Annahme des Kundenangebots dar, sofern die Eingangsbestätigung nicht ausdrücklich zugleich als Auftragsbestätigung bezeichnet wird.
Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Kunden eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von PEC Party-Event-Catering zugeht oder PEC Party-Event-Catering mit der Ausführung der Bestellung beginnt und dies dem Kunden erkennbar mitteilt.
6.3 Produktions- und Beschaffungszeiten
Der Kunde hat die bei den einzelnen Produkten oder Leistungen angegebenen Mindestproduktions-, Bestell- und Beschaffungszeiten zu beachten.
Wird eine Bestellung so kurzfristig aufgegeben, dass die erforderliche Produktions- oder Beschaffungszeit unterschritten wird, besteht kein Anspruch auf Annahme oder Durchführung der Bestellung.
Eine kurzfristige Durchführung kann nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch PEC Party-Event-Catering verlangt werden.
6.4 Verfügbarkeit des Sortiments
Das im Online-Shop, in Speisekarten, Preislisten, Angeboten und sonstigen Veröffentlichungen dargestellte Sortiment beschreibt das grundsätzlich angebotene Produkt- und Leistungsspektrum.
Die Darstellung begründet keinen Anspruch darauf, dass sämtliche Produkte zu jedem gewünschten Liefer- oder Veranstaltungstermin und in jeder gewünschten Menge verfügbar sind.
Ein Anspruch auf Lieferung bestimmter Speisen, Getränke, Zutaten, Produktzusammenstellungen oder sonstiger Artikel entsteht erst mit deren ausdrücklicher Bestätigung durch PEC Party-Event-Catering.
Bei den angebotenen Speisen handelt es sich überwiegend um frische, gekühlte, leicht verderbliche und teilweise kundenspezifisch oder auftragsbezogen hergestellte Produkte.
Die Verfügbarkeit kann insbesondere von folgenden Umständen abhängen:
erforderlichen Produktions- und Vorbereitungszeiten,
Bestell- und Lieferintervallen der Vorlieferanten,
Verfügbarkeit von Metzgerei-, Back-, Frisch- und Spezialwaren,
saisonaler Warenverfügbarkeit,
Mindestabnahmemengen der Vorlieferanten,
Produktions-, Kühl- und Lagerkapazitäten,
verfügbaren Liefer- und Logistikkapazitäten,
verfügbarem Service-, Küchen- und Veranstaltungspersonal.
Eingeschränkte Liefertage oder Lieferintervalle von Metzgereien, Bäckereien, Großhändlern und sonstigen Vorlieferanten können dazu führen, dass kurzfristig nicht alle dargestellten Produkte oder zusätzlichen Mengen beschafft werden können.
Auftragsannahme
Bestellungen und Aufträge können insbesondere persönlich, telefonisch, über den Online-Shop oder per E-Mail entgegengenommen werden.
PEC Party-Event-Catering ist berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist.
Aufträge werden grundsätzlich in Textform bestätigt. Mündliche Absprachen und nachträgliche Änderungen werden erst verbindlich, wenn sie von PEC Party-Event-Catering in Textform bestätigt wurden.
Auftragsbestätigung und Vertragsinhalt
8.1 Maßgeblicher Vertragsinhalt
Für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ist die Auftragsbestätigung einschließlich der darin genannten Anlagen maßgeblich.
Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Dies betrifft insbesondere:
Name und Kontaktdaten des Kunden,
Rechnungs- und Lieferanschrift,
Liefer- oder Veranstaltungsort,
Lieferdatum und Lieferzeit,
Veranstaltungsbeginn und Veranstaltungsdauer,
Gästezahl,
Produkt- und Leistungsbeschreibung,
Mengen und Stückzahlen,
Ernährungsformen und ausdrücklich vereinbarte Allergenanforderungen,
Personalbedarf,
Zahlungsart und Zahlungsbedingungen.
Fehler oder Abweichungen sind PEC Party-Event-Catering unverzüglich in Textform mitzuteilen.
8.2 Nutzung von Angeboten
Angebote, Kalkulationen, Zusammenstellungen, Konzepte, Menüvorschläge und sonstige Unterlagen dürfen ausschließlich zur Prüfung und Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden.
Eine Weitergabe an Wettbewerber oder eine Nutzung zur unmittelbaren Nachahmung der darin enthaltenen Konzepte und Zusammenstellungen ist ohne vorherige Zustimmung von PEC Party-Event-Catering nicht gestattet, soweit die betreffenden Inhalte urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
8.3 Finale Gästezahl
Die in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebene Gästezahl bildet die Grundlage für:
die Preiskalkulation,
die Warenbeschaffung,
die Mengen- und Portionsplanung,
die Produktion,
die Personalplanung,
die Transport- und Logistikplanung.
Der Kunde ist verpflichtet, PEC Party-Event-Catering die verbindliche finale Gästezahl spätestens 120 Stunden vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen.
Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Mitteilung bei PEC Party-Event-Catering maßgeblich.
Teilt der Kunde innerhalb dieser Frist keine abweichende Gästezahl mit, gilt die zuletzt von PEC Party-Event-Catering bestätigte Gästezahl als verbindlich.
8.4 Reduzierung um bis zu 10 Prozent
Eine fristgerecht mitgeteilte Reduzierung der Gästezahl um höchstens 10 Prozent gegenüber der zuletzt bestätigten Gästezahl wird grundsätzlich bei der weiteren Mengen- und Produktionsplanung berücksichtigt.
Soweit Preise unmittelbar nach Gästen, Portionen, Stückzahlen oder tatsächlichen Mengen berechnet werden, wird das Entgelt entsprechend angepasst.
Unverändert bestehen bleiben insbesondere:
vereinbarte Grund- und Auftragspauschalen,
Mindestbestellwerte,
Mindestproduktions- und Mindestabnahmemengen,
Liefer- und Logistikkosten,
Aufbau- und Abbaukosten,
Miet- und Bereitstellungskosten,
bereits verbindlich disponierte Personalkosten,
sonstige nicht unmittelbar von der Gästezahl abhängige Kosten.
8.5 Erhöhung der Gästezahl
Eine Erhöhung der Gästezahl wird nur verbindlich, wenn sie von PEC Party-Event-Catering ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.
Dies gilt auch bei einer Erhöhung um höchstens 10 Prozent.
Die Annahme einer Erhöhung steht insbesondere unter dem Vorbehalt:
der Waren- und Zutatenverfügbarkeit,
der Liefermöglichkeiten der Vorlieferanten,
der Produktions- und Kühlkapazitäten,
der verfügbaren Transportkapazitäten,
der Verfügbarkeit zusätzlichen Personals.
Ein Anspruch auf Bereitstellung zusätzlicher Mengen oder zusätzlichen Personals besteht nicht.
8.6 Änderungen von mehr als 10 Prozent
Änderungen der Gästezahl um mehr als 10 Prozent gegenüber der zuletzt bestätigten Gästezahl bedürfen in jedem Fall einer erneuten Prüfung und ausdrücklichen Bestätigung durch PEC Party-Event-Catering.
PEC Party-Event-Catering ist berechtigt, die ursprüngliche Kalkulation zu ändern und ein neues oder ergänzendes Angebot zu erstellen.
8.7 Änderungen nach Ablauf der Frist
Nach Ablauf der Frist von 120 Stunden bleibt die zuletzt bestätigte Gästezahl grundsätzlich verbindlich.
Eine spätere Reduzierung der Gästezahl begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf:
Verringerung der bereits bestätigten oder vorbereiteten Liefermenge,
Reduzierung der vereinbarten Vergütung,
Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Eine nach Ablauf der Frist gewünschte Erhöhung wird nur berücksichtigt, wenn sie von PEC Party-Event-Catering ausdrücklich bestätigt wird. Zusätzlich bestätigte Mengen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Informationspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung und Vertragsdurchführung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Änderungen seiner Daten, insbesondere des Namens, der Firma, der Anschrift, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer, des Lieferorts oder der Rechnungsdaten, sind PEC Party-Event-Catering unverzüglich mitzuteilen.
Unternehmer haben auf Anforderung ihre vollständigen Unternehmensdaten und, soweit für die gewählte Zahlungsart erforderlich, ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass er unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist und Mitteilungen von PEC Party-Event-Catering empfangen kann.
Sind die Angaben des Kunden unrichtig oder unvollständig und kann der Auftrag deshalb nicht ordnungsgemäß vorbereitet oder durchgeführt werden, haftet PEC Party-Event-Catering nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Mehraufwendungen, soweit PEC Party-Event-Catering diese nicht zu vertreten hat.
Zusätzliche Kosten, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Reklamationen
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung und die erbrachten Leistungen bei Übergabe beziehungsweise bei Beginn der Leistung auf erkennbare Abweichungen und Mängel zu prüfen, soweit ihm dies zumutbar ist.
Offensichtliche Mängel sollen PEC Party-Event-Catering unverzüglich mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls eine kurzfristige Nachbesserung oder Ersatzleistung ermöglicht wird.
Verdeckte Mängel sollen unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt. Eine verspätete Mitteilung führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
Beanstandungen sollen in Textform erfolgen und eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels sowie nach Möglichkeit geeignete Nachweise enthalten.
Eine Rücknahme ordnungsgemäß hergestellter und gelieferter Speisen ist aufgrund ihrer Beschaffenheit grundsätzlich ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Mangelanspruch besteht.
Reklamationen werden ausschließlich durch PEC Party-Event-Catering bearbeitet. Liefer-, Fracht-, Logistik- und Abholunternehmen sowie Betreiber von Abholstationen sind nicht berechtigt, im Namen von PEC Party-Event-Catering verbindliche Erklärungen zu Reklamationen oder Erstattungen abzugeben.
Für Qualitätsbeeinträchtigungen, die nach der Übergabe durch unsachgemäße Lagerung, unterbrochene Kühlketten, ungeeignete Temperaturen oder verspäteten Verzehr entstehen, haftet PEC Party-Event-Catering nicht, soweit PEC Party-Event-Catering die Ursache nicht zu vertreten hat.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Bei einem berechtigten Mangel ist PEC Party-Event-Catering zunächst berechtigt, innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder eine Ersatzleistung zu erbringen, soweit dies nach Art der Leistung möglich und dem Kunden zumutbar ist.
Ein Mangel eines abgrenzbaren Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung oder Zurückweisung der gesamten Lieferung, sofern die übrige Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und die Teilleistung für den Kunden sinnvoll nutzbar bleibt.
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform als Garantie bezeichnet wurden.
Garantien oder freiwillige Leistungen von Vorlieferanten werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn PEC Party-Event-Catering dies ausdrücklich bestätigt.
Widerrufsrecht und Ausschluss des Widerrufsrechts
12.1 Allgemeines
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Über ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht wird der Verbraucher gesondert nach den gesetzlichen Vorschriften informiert.
12.2 Ausschluss bei schnell verderblichen Speisen
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Hierzu gehören insbesondere frisch zubereitete, gekühlte und leicht verderbliche Speisen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
12.3 Ausschluss bei termingebundenen Cateringbestellungen
Soweit die Parteien nichts anderes ausdrücklich vereinbart haben, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Dies betrifft insbesondere Catering-, Buffet-, Fingerfood-, Frühstücks-, Meeting- und Veranstaltungsbestellungen, die für ein bestimmtes Lieferdatum, eine bestimmte Lieferzeit oder eine bestimmte Veranstaltung beauftragt werden.
Die gesetzlichen Ausnahmen ergeben sich insbesondere aus § 312g Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 9 BGB.
Hygiene, Allergene und Behandlung der Speisen
PEC Party-Event-Catering beachtet die für den jeweiligen Betrieb und die angebotenen Leistungen geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Anforderungen.
Informationen über kennzeichnungspflichtige Allergene werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der verfügbaren Produktinformationen bereitgestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, besondere Anforderungen, insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten sowie vegetarische, vegane, glutenfreie oder sonstige Ernährungsanforderungen, rechtzeitig und möglichst bereits bei der Bestellung in Textform mitzuteilen.
Eine besondere Beschaffenheit, beispielsweise eine für Personen mit Zöliakie geeignete Zubereitung oder der vollständige Ausschluss von Kreuzkontaminationen, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und von PEC Party-Event-Catering bestätigt wurde.
Der Kunde hat nach der Übergabe die mitgeteilten Lagerungs-, Kühlungs-, Erwärmungs- und Verbrauchshinweise einzuhalten.
Speisen sind innerhalb des jeweils angegebenen oder nach Art des Produkts angemessenen Zeitraums zu verzehren. Eine pauschale Haltbarkeit sämtlicher Speisen wird nicht zugesichert.
Haftung
PEC Party-Event-Catering haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
PEC Party-Event-Catering haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch unvorhersehbare und außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegende Ereignisse verursacht werden. Hierzu können insbesondere behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen, Naturereignisse, Energieausfälle, unvorhersehbare Betriebsausfälle, Streiks, Pandemiefolgen oder nicht vermeidbare Ausfälle wesentlicher Lieferanten gehören.
Krankheit, Witterungsverhältnisse oder Personalengpässe gelten nicht automatisch als höhere Gewalt. Maßgeblich ist, ob das konkrete Ereignis trotz zumutbarer Vorsorge nicht verhindert oder überwunden werden konnte.
PEC Party-Event-Catering wird den Kunden über erhebliche Leistungshindernisse unverzüglich informieren und sich um eine zumutbare Ersatzlösung bemühen.
Zahlungsvereinbarung
15.1 Allgemeine Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Online-Shop oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Rechnungen können elektronisch per E-Mail übermittelt werden.
Sämtliche Zahlungen sind in Euro zu leisten.
Die jeweilige Fälligkeit richtet sich nach der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder der individuell vereinbarten Zahlungsbedingung.
15.2 Zahlungsarten für Verbraucher
Verbraucher können bei einer Anfrage oder Bestellung unverbindlich eine bevorzugte Zahlungsart vorauswählen.
Zur Auswahl können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden:
Barzahlung,
PayPal-Zahlung,
Vorkassenüberweisung,
Kreditkartenzahlung,
girocard-Zahlung.
Die Vorauswahl begründet keinen Anspruch auf die tatsächliche Bereitstellung der gewählten Zahlungsart.
Die verbindlich vereinbarte Zahlungsart ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
PEC Party-Event-Catering kann einzelne Zahlungsarten insbesondere aus technischen, organisatorischen oder auftragsbezogenen Gründen ausschließen und eine andere Zahlungsart, eine Anzahlung oder vollständige Vorkasse verlangen.
Bei vereinbarter Bar-, Kreditkarten- oder girocard-Zahlung ist der Betrag zu dem in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannten Zeitpunkt fällig.
15.3 Zahlungsarten für Unternehmer
Unternehmer können grundsätzlich dieselben Zahlungsarten wie Verbraucher nutzen.
Zusätzlich kann Unternehmern die Zahlung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum eingeräumt werden.
Voraussetzung für die Zahlung auf Rechnung ist insbesondere:
die Angabe der vollständigen Unternehmensdaten,
die Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
die ausdrückliche Bestätigung der Zahlung auf Rechnung durch PEC Party-Event-Catering.
Ein Anspruch auf Lieferung oder Leistung gegen Rechnung besteht nicht.
PEC Party-Event-Catering ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden, größeren Auftragsvolumen, unvollständigen Unternehmensangaben, Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder früheren Zahlungsverzögerungen Vorkasse, eine Anzahlung oder eine andere Zahlungsart zu verlangen.
15.4 B2B-Abonnementverträge
PEC Party-Event-Catering kann Unternehmern gesonderte Abonnementverträge über regelmäßig wiederkehrende Catering-, Liefer- oder sonstige Leistungen anbieten.
Der jeweilige Abonnementvertrag regelt insbesondere:
den Leistungsumfang,
die Liefer- und Leistungsintervalle,
die Preise,
Mindestbestell- oder Mindestabnahmemengen,
die Vertragslaufzeit,
Kündigungsfristen,
Möglichkeiten zur Änderung oder Aussetzung einzelner Leistungen,
die Fälligkeit der Abonnemententgelte.
Individuelle Bestimmungen des Abonnementvertrags gehen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB für das jeweilige Abonnement vor.
15.5 SEPA-Lastschrift bei Abonnementverträgen
Die aufgrund eines B2B-Abonnementvertrags geschuldeten Entgelte werden grundsätzlich mittels SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto des Kunden eingezogen.
Voraussetzung ist die Erteilung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats.
Der Kunde ist verpflichtet:
eine zutreffende Bankverbindung anzugeben,
Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen,
für eine ausreichende Kontodeckung zum jeweiligen Fälligkeitstag zu sorgen.
PEC Party-Event-Catering informiert den Kunden vor dem Lastschrifteinzug über den einzuziehenden Betrag und den vorgesehenen Fälligkeitstag. Die Vorabinformation kann insbesondere im Abonnementvertrag, durch eine Rechnung oder durch eine gesonderte elektronische Mitteilung erfolgen.
Vom Kunden zu vertretende Kosten einer Rücklastschrift können in der tatsächlich entstandenen Höhe berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Rückgabe oder der Widerruf einer Lastschrift lässt die zugrunde liegende Zahlungspflicht unberührt.
15.6 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Der Verzugszinssatz beträgt gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
PEC Party-Event-Catering kann darüber hinaus den Ersatz eines nachweislich entstandenen weiteren Verzugsschadens verlangen, insbesondere erforderlicher Mahn-, Rechtsverfolgungs- und Inkassokosten, soweit diese gesetzlich erstattungsfähig sind.
Verpackungs-, Liefer- und Logistikkosten
Die Kosten einer üblichen Transport- oder Produktverpackung sind im vereinbarten Preis enthalten, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes ausgewiesen ist.
Zusätzliche oder besondere Verpackungen können gesondert berechnet werden, wenn dies vereinbart oder aufgrund der Art, Menge oder Beschaffenheit der Bestellung erforderlich ist.
Liefer-, Versand- und Logistikkosten trägt der Kunde, soweit diese nicht ausdrücklich im vereinbarten Gesamtpreis enthalten sind.
Die Höhe der Liefer- und Logistikkosten kann insbesondere abhängen von:
Lieferort und Entfernung,
Lieferzeit und Zeitfenster,
Umfang, Gewicht und Volumen der Bestellung,
erforderlicher Kühlung oder Warmhaltung,
Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge und Mitarbeiter,
Zufahrts-, Park- und Zugangsmöglichkeiten,
Aufbau- und Transportwegen am Veranstaltungsort.
Abweichungen von pauschal im Online-Shop dargestellten Lieferkosten sind möglich, wenn Umfang oder Beschaffenheit des konkreten Auftrags einen höheren logistischen Aufwand verursachen. Solche Abweichungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss oder durch eine geänderte Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Lieferung und Leistungserbringung
17.1 Liefertermin
Die Lieferung erfolgt zu dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Termin oder innerhalb des dort vereinbarten Zeitfensters.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt entgegengenommen werden kann.
Vom Kunden verursachte Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder erfolglose Zustellversuche können gesondert berechnet werden.
17.2 Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und der vertragsgemäße Verwendungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Zusätzliche Lieferkosten dürfen dem Kunden nur berechnet werden, wenn die Teillieferung auf Wunsch oder aus dem Verantwortungsbereich des Kunden erfolgt oder gesondert vereinbart wurde.
17.3 Liefermenge nach Ablauf der 120-Stunden-Frist
Nach Ablauf der in Ziffer 8 genannten Frist ist PEC Party-Event-Catering berechtigt, Warenbeschaffung, Produktion, Personal- und Logistikplanung auf Grundlage der zuletzt verbindlich bestätigten Gästezahl fortzuführen.
Eine spätere Reduzierung verpflichtet PEC Party-Event-Catering nicht zur Verringerung der bereits bestätigten oder vorbereiteten Liefermenge.
Eine spätere Erhöhung wird nur nach ausdrücklicher Bestätigung und nach Maßgabe der tatsächlichen Verfügbarkeit berücksichtigt.
17.4 Ersatzprodukte
Wird ein bestätigtes Produkt aufgrund einer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und von PEC Party-Event-Catering nicht zu vertretenden Beschaffungs- oder Lieferstörung nachträglich nicht verfügbar, informiert PEC Party-Event-Catering den Kunden unverzüglich.
PEC Party-Event-Catering darf in diesem Fall ein gleichwertiges Ersatzprodukt einsetzen, sofern:
ein sachlicher Grund für die Nichtverfügbarkeit besteht,
Qualität und Wert mindestens vergleichbar sind,
der Gesamtcharakter des Caterings nicht wesentlich verändert wird,
vereinbarte Ernährungsformen eingehalten werden,
vereinbarte Allergen- und Unverträglichkeitsanforderungen beachtet werden.
Ist nur ein geringerwertiges Ersatzprodukt verfügbar, wird der Preis entsprechend reduziert.
Ist kein gleichwertiges und zumutbares Ersatzprodukt verfügbar, entfällt die betroffene Position. Bereits geleistete Zahlungen für die entfallene Position werden erstattet oder verrechnet.
17.5 Gefahrübergang
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über.
Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr bei einer Versendung grundsätzlich mit Übergabe an das Transportunternehmen über, soweit keine persönliche Anlieferung durch PEC Party-Event-Catering oder eine abweichende Vereinbarung vorgesehen ist.
Personal
18.1 Leistungsumfang
Das vom Kunden gebuchte Personal wird entsprechend den schriftlich bestätigten Anforderungen, Aufgaben und Einsatzzeiten eingeplant und eingewiesen.
Art, Anzahl, Funktion, Einsatzbeginn und Mindestdauer des Personaleinsatzes ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
18.2 Mindestbuchungsdauer
Die Mindestbuchungsdauer beträgt grundsätzlich vier Dienstleistungsstunden pro eingesetzter Person, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Dienstleistungsstunde entspricht 60 Minuten.
Auch wenn das Personal auf Wunsch des Kunden kürzer eingesetzt wird, kann die vereinbarte Mindestbuchungsdauer berechnet werden.
18.3 Zusätzliche oder geänderte Aufgaben
Soll das Personal während des Einsatzes Aufgaben übernehmen, die vom vereinbarten Tätigkeitsumfang wesentlich abweichen, ist hierfür grundsätzlich eine vorherige Abstimmung erforderlich.
Der hierdurch entstehende Mehraufwand kann zusätzlich berechnet werden. Ein Zuschlag von bis zu 50 Prozent auf den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz ist zulässig, wenn die zusätzlichen Aufgaben eine wesentlich höhere Qualifikation, Verantwortung, körperliche Belastung oder einen erheblich erweiterten Tätigkeitsumfang erfordern und der Kunde hierauf vor der Ausführung hingewiesen wurde.
18.4 Änderung des Personalbedarfs
Änderungen des Personalbedarfs sind ebenfalls spätestens 120 Stunden vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen.
Eine Änderung der Gästezahl führt nicht automatisch zu einer entsprechenden Änderung des bestätigten Personaleinsatzes.
Eine Reduzierung oder Erhöhung des Personaleinsatzes wird erst durch ausdrückliche Bestätigung von PEC Party-Event-Catering verbindlich.
Die kurzfristige Bereitstellung zusätzlichen Personals steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf kurzfristige Bereitstellung zusätzlichen Service-, Küchen-, Logistik-, Aufbau- oder Veranstaltungspersonals besteht nicht.
Bereits verbindlich gebuchtes, disponiertes oder reserviertes Personal bleibt nach Ablauf der Änderungsfrist grundsätzlich im bestätigten Umfang zu vergüten.
18.5 Personalausfall
Fällt eine eingeplante Person unvorhersehbar aus, wird PEC Party-Event-Catering sich im Rahmen des Zumutbaren um geeignetes Ersatzpersonal bemühen.
Kann trotz zumutbarer Bemühungen kein Ersatz gestellt werden, gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 14.
18.6 Umgang mit Personaldaten
Private Anschriften, Telefonnummern oder sonstige persönliche Kontaktdaten des eingesetzten Personals dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person erhoben, gespeichert oder außerhalb der Vertragsdurchführung verwendet werden.
Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bleiben unberührt.
18.7 Kleidung
Das Personal wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer für den jeweiligen Einsatz geeigneten Standardbekleidung eingesetzt.
Besondere Bekleidungswünsche, Kostüme oder kundenspezifische Uniformen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich berechnet werden.
Eigentumsvorbehalt und Mietgegenstände
Gelieferte und zum Verkauf bestimmte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PEC Party-Event-Catering, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach Art und Verwendung der Ware möglich ist.
Sämtliche vermieteten, verliehenen oder nur vorübergehend überlassenen Gegenstände bleiben Eigentum von PEC Party-Event-Catering oder des jeweiligen Vermieters beziehungsweise Vorlieferanten.
Der Kunde ist verpflichtet, Miet- und Leihgegenstände sorgfältig zu behandeln und zum vereinbarten Termin vollständig zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten.
Bei einem vom Kunden zu vertretenden Verlust oder einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung können die erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten berechnet werden.
Normale, vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Beschädigung.
Der Kunde hat erkennbare Beschädigungen oder Verluste unverzüglich mitzuteilen.
Bild-, Ton- und sonstige Aufzeichnungen
Kommerzielle Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen, auf denen Mitarbeiter, Arbeitsabläufe, geschützte Präsentationen oder interne Betriebsabläufe von PEC Party-Event-Catering erkennbar sind, bedürfen vor ihrer Veröffentlichung oder kommerziellen Nutzung der vorherigen Zustimmung.
Private Aufzeichnungen des Kunden und seiner Gäste bleiben zulässig, soweit hierdurch keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber- oder Leistungsschutzrechte, verletzt werden.
Eine Zustimmung zu Aufzeichnungen beinhaltet kein Recht zur werblichen oder kommerziellen Nutzung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit für eine Veranstaltung Anmeldungen oder Vergütungen gegenüber der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften erforderlich sind, trägt diese grundsätzlich der Kunde als Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Stornierung und Teilstornierung
21.1 Form der Stornierung
Stornierungen und Teilstornierungen sind PEC Party-Event-Catering in Textform mitzuteilen.
Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Stornierung bei PEC Party-Event-Catering.
21.2 Stornierung bis 120 Stunden vor Leistungsbeginn
Bei einer Stornierung bis spätestens 120 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn wird grundsätzlich keine prozentuale Stornierungspauschale erhoben.
Der Kunde hat jedoch die bis zum Zugang der Stornierung bereits entstandenen, nicht mehr vermeidbaren und nicht anderweitig verwertbaren Aufwendungen zu ersetzen.
Hierzu können insbesondere gehören:
bereits beschaffte Frisch- und Sonderwaren,
kundenspezifisch hergestellte Produkte,
nicht stornierbare Vorlieferantenbestellungen,
nicht stornierbare Miet- und Logistikkosten,
berechtigte Stornierungsforderungen beauftragter Drittunternehmen.
21.3 Stornierung weniger als 120 Stunden vor Leistungsbeginn
Bei einer Stornierung weniger als 120 Stunden, jedoch mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, werden 80 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig.
21.4 Stornierung weniger als 72 Stunden vor Leistungsbeginn
Bei einer Stornierung weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn werden 100 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig.
21.5 Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass PEC Party-Event-Catering durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
PEC Party-Event-Catering bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer tatsächlicher Schaden entstanden ist.
Nachweislich entstandene Stornierungskosten beauftragter Drittunternehmen können zusätzlich verlangt werden, soweit sie nicht bereits durch die jeweilige Stornierungspauschale abgedeckt sind.
21.6 Teilstornierung und Reduzierung der Gästezahl
Eine fristgerecht mitgeteilte Reduzierung der Gästezahl um höchstens 10 Prozent wird nach Maßgabe der Ziffer 8 berücksichtigt.
Eine Reduzierung um mehr als 10 Prozent gilt hinsichtlich des darüber hinausgehenden reduzierten Leistungsumfangs als Teilstornierung, sofern PEC Party-Event-Catering die Änderung nicht ausdrücklich ohne Anwendung der Stornierungsregelungen bestätigt.
Eine nach Ablauf der 120-Stunden-Frist mitgeteilte Reduzierung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Preisreduzierung.
Soweit PEC Party-Event-Catering eine verspätete Reduzierung ausnahmsweise annimmt, können auf den reduzierten Teil die vorstehenden Stornierungsregelungen angewendet werden.
21.7 Personalstornierung
Wird bereits verbindlich gebuchtes Personal kurzfristig storniert, können mindestens vier Dienstleistungsstunden je gebuchter Person berechnet werden.
Eine doppelte Berechnung derselben Kosten nach verschiedenen Stornierungsregelungen erfolgt nicht.
21.8 Abweichende Stornierungsfristen
Bei größeren Cateringaufträgen, Veranstaltungen, langfristigen Personalbuchungen oder Aufträgen mit umfangreichen Vorleistungen können abweichende Stornierungsfristen vereinbart werden.
Solche Sonderregelungen müssen in dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich aufgeführt sein.
Vertragsänderungen und salvatorische Regelung
Individuelle Vereinbarungen zwischen PEC Party-Event-Catering und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sollen aus Nachweisgründen in Textform festgehalten werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Geschäftsbedingungen des Kunden
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn PEC Party-Event-Catering ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Die vorbehaltlose Ausführung einer Lieferung oder Leistung stellt keine Zustimmung zu fremden Geschäftsbedingungen dar.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von PEC Party-Event-Catering in München.
Dasselbe gilt gegenüber Unternehmern, die zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.
PEC Party-Event-Catering bleibt berechtigt, einen Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
